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EU-Kommission und Bundesregierung uneins über EEG und Beihilfefrage

Nachdem Mitte Juli in den Medien berichtet wurde, dass die EU-Kommission kurz davor stehe, ein formelles Prüfverfahren gegen die Befreiung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage einzuleiten, wurde dies von der EU-Kommission dementiert. Ein Verfahren, bei dem geprüft würde, ob es sich bei den Befreiungsregelungen um Beihilfen handelt und ob diese den Beihilferegeln entsprechen oder gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen, würde gegebenenfalls erst im Herbst eingeleitet werden, teilte ein Sprecher der Kommission in Brüssel Mitte Juli mit.

Die Bundesregierung erklärte anlässlich des drohenden Verfahrens, dass sie weiterhin davon ausgeht, dass die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen keine Beihilfe darstellen. Zudem wies das Bundeswirtschaftsministerium darauf hin, dass eine grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEF) in Planung sei.
Informationen der Bundesfraktion der Grünen zufolge hat die Bundesregierung auf Rückfrage mitgeteilt, dass die Anträge von Unternehmen auf Befreiung von der EEG-Umlage für das Jahr 2014, die bis zum 1. Juli beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einzureichen waren, dieses Jahr einen Rekordwert erreicht haben. So beantragten den vorläufigen Zahlen zufolge 2.357 Unternehmen (2012: 2.055) mit einem Gesamtstromverbrauch von 119.300 GWh eine Befreiung von der EEG-Umlage. Für das laufende Jahr ist eine Gesamtstrommenge von 107.000 GWh (und damit rund ein Fünftel des Gesamtstromverbrauchs) von der EEG-Umlage befreit und genießt damit Entlastungen von insgesamt rund 5,6 Mrd. €.

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