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Entlastungspaket und Abschaffung der EEG-Umlage

Die Bundesregierung hat sich am 23. Februar auf ein Paket mit zehn Maßnahmen geeinigt, um Bürger angesichts der steigenden Energiepreise zu entlasten. Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, Steuererleichterungen und direkte Zuschüsse für Geringverdiener, ein Heizkostenzuschuss, sowie die Verlängerung der seit Beginn der Corona-Pandemie eingeführten Beihilfen und Regelungen. Im Rahmen dieses Pakets hat sich die Bundesregierung auch auf eine vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage geeinigt. Diese soll bereits zum 1. Juli 2022 wegfallen. Ursprünglich war die Abschaffung zum 1. Januar 2023 geplant gewesen. Die EEG-Umlage wird bislang in Deutschland auf den Strompreis erhoben und wird zur Förderung erneuerbarer Energien verwendet. Die Bundesregierung äußert in ihrem Beschlusspapier die Erwartung, dass Stromanbieter die sich aus der Abschaffung der EEG-Umlage ergebende Entlastung vollständig an die Endverbraucher weitergeben.

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