
Einführung intelligenter Messsysteme: Ministerium legt Eckpunkte vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Februar Eckpunkte für das Verordnungspaket „Intelligente Netze“ veröffentlicht. Daraus geht unter anderem hervor, dass offenbar auf eine flächendeckende Einführung von Smart Metern verzichtet und die Einbaupflicht für diese Geräte auf bestimmte Verbrauchergruppen beschränkt werden soll. Nur dort, wo intelligente Messsysteme zu Kosteneinsparungen führen, sollen sie verpflichtend eingebaut werden, hieß es seitens des Ministeriums. So sollen dem Eckpunktepapier zufolge alle Erzeuger mit einer installierten Leistung von weniger als 7 kW sowie alle Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von weniger als 6.000 kWh von der Einbaupflicht ausgenommen werden.
Damit wäre ein Großteil aller Haushalte von der Verpflichtung ausgenommen. Zudem ist vorgesehen, die Einführung von Smart Metern schrittweise vorzunehmen. Verpflichtend soll der Einbau demnach ab 2017 für Verbraucher von jährlich mehr als 20.000 kWh werden, ab 2019 für Verbraucher mit jährlich mehr als 10.000 kWh und ab 2021 schließlich für jene mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh. Das Verordnungspaket, das vor der Sommerpause ins Kabinett eingebracht und beschlossen werden soll, umfasst eine Messsystemverordnung, eine Datenkommunikationsverordnung sowie eine „Rollout“-Verordnung zum zeitlichen Ablauf sowie zur Finanzierung der Smart-Meter-Einführung.