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EEG-Umlage für 2016 veröffentlicht: Anstieg um 3 %

Am 15. Oktober haben die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW die Prognose der für 2016 zu erwartenden Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die daraus resultierende Berechnung der EEG-Umlage für 2016 veröffentlicht (Mitteilung der ÜNB sowie Prognosekonzept und Berechnung).

Die Übertragungsnetzbetreiber, die sich auf die Ergebnisse unabhängiger Gutachten stützen, gehen von einem Umlagebetrag von insgesamt 22,88 Mrd. € aus. Dieser setzt sich im Wesentlichen aus den an Anlagenbetreiber nach dem EEG zu zahlenden Vergütungen abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse und unter Berücksichtigung des EEG-Kontostands und der Liquiditätsreserve zusammen.

Demzufolge steigt die von Letztverbrauchern für jede Kilowattstunde zu zahlende EEG-Umlage von 6,17 ct/kWh im Jahr 2015 nächstes Jahr um 3 % auf 6,354 ct/kWh.

Sie wird zu je einem Drittel von privaten Haushalten, vom Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungssektor sowie von der Industrie bezahlt (s. Faktenpapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie).
Die ermittelte Prognose geht von einem Anstieg der Erneuerbaren-Stromeinspeisung von 161 TWh für 2015 auf etwa 176 TWh für 2016 aus.
Dieser Anstieg sei insbesondere auf den Ausbau der Onshore- und Offshore-Windenergie sowie Biomasse zurückzuführen.
Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich laut ÜNB im Vergleich zum Vorjahr verringert werden und dadurch zur Erhöhung der EEG-Umlage beitragen, ergeben sich für 2016 Kosten in Höhe von ca. 23,1 Mrd. €.

Dies entspricht einer Kernumlage von 6,4 ct/kWh. Davon entfallen ca. 2,6 ct/kWh auf die Photovoltaik, ca. 1,7 ct/kWh auf die Biomasse und ca. 2,0 ct/kWh auf die Onshore- und Offshore-Windenergie. Weiterhin fließen in die Umlageberechnung die Liquiditätsreserve, die Schwankungen auf dem EEG-Konto ausgleicht, sowie der EEG-Kontostand mit ein. Letzterer ist gegenüber einem Plus von 1,4 Mrd. € am 30. September 2014 auf ein Plus von 2,5 Mrd. € zum 30. September 2015 angestiegen. Laut dem Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lasse sich aus dem moderater Anstieg der EEG-Umlage jedoch keine allgemeine Prognose für die kurzfristige Strompreisentwicklung ableiten. Die Höhe des Strompreises würde ebenso durch die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte beeinflusst. Diese dürften in einigen Regionen aufgrund des notwendigen Aus- und Umbaus von Verteil- und Übertragungsnetzen in den kommenden Jahren ansteigen.

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