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Eckpunkte der künftigen EE-Ausschreibungsmodelle in Deutschland veröffentlicht

Mit der Verabschiedung des EEG 2014 hat sich Deutschland im vergangenen Jahr das Ziel gesetzt, das Fördersystem für erneuerbare Energien bis spätestens 2017 von einem Vergütungssystem in Form einer Marktprämie im Rahmen der verpflichtenden Direktvermarktung für Erneuerbaren-Strom hin zu Ausschreibungen für alle erneuerbaren Energien mit entsprechender Bestimmung der Förderhöhe weiterzuentwickeln.

In dem Bestreben, ein kosteneffizientes, zielgerichtetes und technologiespezifisches Modell zu entwickeln und zugleich den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien aktiv zu steuern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 31. Juli die Eckpunkte zu den Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen veröffentlicht. Die vom BMWi unterbreiteten Eckpunkte stehen nun bis zum 1. Oktober 2015 zur Konsultation. Die Ergebnisse werden Eingang in das EEG 2016 finden, dessen Verabschiedung im Sommer 2016 erfolgen dürfte.

Das Deutsch-französische Büro für erneuerbare Energien hat die wichtigsten Punkte des Eckpunktepapiers in einem Memo auf Französisch zusammengefasst. Insbesondere die Ausgestaltungsvorschläge zur Onshore- und Offshore-Windenergie sowie zur Photovoltaik werden hierin näher beleuchtet

 

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