
Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland 2014
Seit 2012 besteht für die Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland die Möglichkeit, im Rahmen eines Vergütungsausgleichssystems („ex-post“ Prämie) ihren Strom direkt am Markt zu verkaufen.
Seit dem 01. August 2014 ist die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien für alle neuen Anlagen mit einer Leistung von über 500 kW verpflichtend. Ab dem 01. Januar 2016 tritt eine verpflichtende Direktvermarktung für neue Anlagen mit einer Leistung von über 100 kW in Kraft.
Ende 2014 nutzten 44 GW der installierten Leistung erneuerbarer Energien in Deutschland die Direktvermarktung, wovon 32 GW auf Windenergie, fast 6 GW auf Solarenergie und 4,5 GW auf Bioenergien entfielen.
Das deutsch-französische Büro für erneuerbare Energien stellt Ihnen eine Darstellung der installierten Leistung, die die Direktvermarktung im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nutzt, zur Verfügung.