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Bundesregierung schreibt einheitliche Strompreiszone fest

Das Bundeskabinett hat am 22. November 2017 den Entwurf zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) beschlossen, wonach auch künftig die deutsche Stromgebotszone nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber geteilt werden kann. Aus Sicht der Bundesregierung sollen mit der Verordnungsänderung regional unterschiedliche Preise innerhalb Deutschlands verhindert werden. Da der Netzausbau mit dem Ausbau der Windenergie im Norden nicht Schritt hält, seien im Norden sinkende und im Süden steigende Preise zu erwarten. Im Falle einer geteilten Stromgebotszone befürchtet die Bundesregierung neben unterschiedlichen Preisen auch Auswirkungen auf Ausbau und Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energieträger.  Die nächste Bundesregierung bleibt frei darin, den Zuschnitt der deutschen Stromgebotszone neu zu bewerten und die Prozesse auf europäischer Ebene zu begleiten.

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