fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Bundeskabinett verabschiedet zahlreiche Ausschreibungen

Bundeskabinett verabschiedet zahlreiche Ausschreibungen

Am 17. Mai 2017 hat das Bundeskabinett den Entwurf für eine Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anlagen sowie zur Einführung von gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen verabschiedet. Bei der Ausschreibung für KWK-Anlagen handelt es sich um zwei unterschiedliche Ausschreibungskategorien. Die erste Kategorie betrifft mittelgroße KWK-Anlagen von 1 MW bis 50 MW, die bis zum Jahre 2021 mit 150 MW jährlich gefördert werden. Bei der zweiten Kategorie sollen innovative KWK-Anlagen unterstützt werden. Hierbei handelt es sich um Systeme, die flexible KWK-Anlagen mit erneuerbarer Wärme kombinieren, beispielsweise aus Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen und so besonders viel Treibhausgase einsparen. Was die gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen betrifft, werden die Ausschreibungen zunächst für eine Pilotphase von 2018 bis 2020 eingeführt. Diese Pilotphase soll erlauben, praktische Erfahrungen zu sammeln und erste Ergebnisse von technologieübergreifenden Ausschreibungen zu evaluieren. Insgesamt betragen die gemeinsamen Ausschreibungen 400 MW installierte Leistung in jedem der drei Jahre

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN