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Bundeskabinett spricht sich für Erdverkabelung von neuen Hochspannungsleitungen aus

Im Rahmen der Befassung mit dem neuesten Bericht zum Stand des Netzausbaus und zur Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans nach dem Energieleitungsbaugesetz, hat das Bundeskabinett Anfang Oktober die vorrangige Erdverkabelung beim Bau neuer Hochspannungstrassen beschlossen und eine Formulierungshilfe für die Beratungen des Deutschen Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Energieleitungsbaurechts verfasst.

Die vorrangige Erdverkabelung solle insbesondere bei den beiden Trassenbauvorhaben SuedLink und Südost Anwendung finden, die ungefähr 1.000 Kilometer neue Leitungen vorsehen und die großen Windstromerzeugungsgebiete im Norden Deutschlands mit bedeutenden Verbrauchszentren im Süden verbinden sollen. Gemäß der Bundesregierung würde es diese Maßnahme, die im Vergleich zu Freileitungen Zusatzkosten in Höhe von 3 bis 8 Mrd. € verursache, ermöglichen, diesen beiden Vorhaben, die eine starke Protestbewegung der Anwohner hervorgerufen hatten, zu mehr Akzeptanz zu verhelfen und sie damit zu beschleunigen.

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