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Bund und Länder wollen Netzausbau forcieren

Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die jeweils das Energieressort zuständigen Länderminister haben sich am 20. September in Berlin zu einem „Netzgipfel“ zusammengefunden. Ergebnis des Treffens sind Eckpunkte für die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG), die auch im Koalitionsvertrag verankert ist, sowie Ziele für den Abschluss laufender Genehmigungsverfahren und ein Zeitplan für die Verabschiedung des „Aktionsplan Stromnetz“, den Altmaier am 14. August vorgelegt hatte. Letzterer verknüpft insbesondere die Beschleunigung des Ausbaus, die durch NABEG II erreicht werden soll, mit der Optimierung der Bestandsnetze.

Laut Ergebnispapier des Gipfeltreffens sollen mit der Neufassung des NABEG unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Der Neubau von Leitungen oder die Anpassung von Bestandsleitungen soll in Zukunft ohne Bundesfachplanung möglich sein, wenn die Maßnahmen in oder unmittelbar neben einer bestehenden Trasse vorgesehen sind. Auch die Beschlussfassung der Länder soll in diesen Fällen einem vereinfachten Verfahren (Planfeststellungsbeschluss statt Raumordnungsverfahren) folgen können;
  • Beim Zubau oder dem Ersatz von Leiterseilen auf bestehenden Trassen soll in Zukunft unter bestimmten Umständen gänzlich auf Genehmigungsverfahren verzichtet und stattdessen ein Anzeigeverfahren genutzt werden können. Zudem soll die Kapazität von Leitungen nachträglich leichter erhöht werden können, etwa durch die Mitverlegung von Leerrohren;
  • Der Neubau einer Trasse soll künftig bereits in der Abschlussphase des Genehmigungsverfahrens beginnen können, wenn von einer positiven Entscheidung der zuständigen Behörde ausgegangen werden kann;
  • Um den Abschluss von Ausbauvorhaben zu bescheinigen, sollen die Fristen für alle Verfahrensbeteiligten gesetzlich geregelt und Verzögerungen mit Strafzahlungen geahndet werden;
  • Das Vorschlagsrecht der Länder für alternative Trassenführungen soll effizienter gestaltet werden, um langwierigen Alternativplanungen in einem späten Stadium des Planungsverfahrens zu vermeiden.

Neben den geplanten Inhalten der NABEG-Novelle setzen sich Bund und Länder zudem konkrete Ziele für den Abschluss laufender Planungs- und Genehmigungsverfahren. Unter anderem soll die Bundesnetzagentur bis
Ende 2021 die Genehmigungsverfahren aller großen Trassen zum Stromtransport von Nord nach Süd abgeschlossen haben.

Als Ergebnis der Diskussionen zum Aktionsplan Stromnetz ist die Einberufung einer Expertengruppe geplant, die bis Anfang 2019 einen Entwurf vorlegen, der die von Altmaier vorgeschlagenen Maßnahmen weiter konkretisiert. Eine finale Fassung soll noch im ersten Quartal 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

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