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BMWi legt Eckpunkte für eine regionale Grünstromkennzeichnung fest

Am 11. März 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Papier veröffentlicht, das Eckpunkte für die Einführung einer regionalen Kennzeichnung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen beinhaltet. Mit der EEG-Reform von August 2014 wurde das so genannte Grünstromprivileg, das eine teilweise Befreiung von der EEG-Umlage auf die Lieferung grünen Stroms ermöglichte, ersatzlos gestrichen.

Die Bundesregierung versprach der Branche jedoch die Ausarbeitung eines neuen Konzepts zur regionalen Vermarktung von Ökostrom, das in dem nun veröffentlichten Eckpunktepapier dargelegt wird und Teil der für diesen Sommer geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sein soll (siehe Eckpunktepapier des BMWi von Mitte Februar 2016). Demnach könnten interessierte Stromversorger ihren Kunden künftig die Anlagen in ihrer Region benennen, aus denen diese direkt vermarkteten Grünstrom erhalten.

Das BMWi verspricht sich davon eine höhere Akzeptanz von Erneuerbare-Energien-Anlagen vor Ort, wodurch letztendlich mehr Flächen für solche Projekte zur Verfügung gestellt werden könnten. Wichtig ist dem BMWi allerdings, dass dieses neue Instrument einfach, glaubwürdig und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die wettbewerbliche Preisbildung am Strommarkt dürfe nicht beeinträchtigt werden und es dürften keine zusätzlichen Kosten für die EEG-Umlage anfallen. Letzteres wäre dadurch sichergestellt, dass kein neues Vermarktungssystem geschaffen wird.

 

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