
Beihilfeprüfverfahren zu den Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie eröffnet
Die Europäische Kommission hat am 18. Dezember die Eröffnung eines Prüfverfahrens zu den der stromintensiven Industrie im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gewährten Ausnahmen angekündigt. In einem offiziellen Schreiben stellt die Europäische Kommission die Vereinbarkeit des europäischen Rechts mit den Bestimmungen des EEG hinsichtlich der Befreiungen für große Stromverbraucher und des Grünstromprivilegs (Ökostromprivileg, dessen Abschaffung die geplante Reform des EEG vorsieht) infrage.
Dieses Verfahren beschränkt sich auf das EEG in der seit dem 1. Januar 2012 gültigen Fassung (zuletzt geändert am 1. April 2012), sodass frühere Versionen des Gesetzes davon nicht betroffen sein werden. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Akteure, die diese Hilfen in Anspruch genommen haben, darüber zu informieren. Die deutsche Industrie befürchtet den Verlust tausender Arbeitsplätze, sollten diese mehrere Milliarden Euro schweren Rabatte abgeschafft werden.
Als Antwort auf eventuelle Fragen der betroffenen Akteure hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Liste von Fragen und Antworten auf seiner Webseite veröffentlicht. Nach Angaben der Bundesregierung sollte das Verfahren bis Ende 2014 abgeschlossen werden und keine Auswirkungen auf die aktuell gültigen Regelungen haben, denn die gewährten Befreiungen würden keine staatliche Beihilfe darstellen.