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Wichtige Kürzungen der Solarförderungen für PV-Anlagen ab 40 kWp

Am 30. November 2018 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, den Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (auch Energiesammelgesetz genannt) verabschiedet. Neben der Einführung einer zusätzlichen Ausschreibung für Photovoltaik in Höhe von 4 GW bis 2021 wurden Kürzungen der Einspeisevergütung für PV-Anlagen zwischen 40 kWp und 750 kWp beschlossen, um eine europarechtlich verbotene Überförderungen zu vermeiden. Diese kann durch die derzeit geltende monatliche Degression der Einspeisevergütung nicht ausgeglichen werden. Daher sollen die Solarförderungen für Anlagen zwischen 40 kWp und 750 kWp bis April 2019 angepasst werden und schrittweise um etwa 11 % auf 8,90 ct/kWh gesenkt werden. Danach greift wieder die normale geringere Förderdegression, die sich am Gesamtvolumen der neuinstallierten Solaranlagen orientiert.

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