
Vorgezogene und zusätzliche Degression der PV-Vergütung
Am 23. Februar haben Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler ihren ausgehandelten Kompromiss zu einer erneuten EEG-Novelle zur Neugestaltung der Solarförderung in Deutschland vorgestellt. Der Gesetzesvorschlag sieht eine vorzeitige und höhere als ursprünglich im EEG 2012 vorgesehene Kürzung der PV-Vergütungstarife bereits zum 9. März vor. Nach den Plänen der Minister würde damit Strom aus kleinen Dachanlagen bis 10 kWp mit 19,5 Cent je kWh vergütet und Anlagen bis 1.000 kWp mit 16,5 Cent/kWh (dies entspricht eine Kürzung von rund 20-30%). Bei großen Dach- und Freiflächenanlagen bis 10 MW soll der Tarif auf 13,5 Cent/kWh sinken (dies entspricht einer Kürzung von rund 25%). Zudem sollen ab 2013 lediglich noch 85-90 % des produzierten PV-Stroms Anspruch auf EEG-Vergütung erhalten. Der übrige Strom kann entweder selbst verbraucht, ohne weitere Anreize an Dritte verkauft, oder mit dem durchschnittlichen Marktwert an der Strombörse (5-6 Cent/kWh) vergütet werden. Der mit dem EEG 2009 eingeführte Eigenverbrauchsbonus würde entfallen. Der Gesetzesvorschlag wurde am 29. Februar an den Bundestag weitergeleitet, wo die erste Lesung am 9. März stattfindet. Der Solarverband BSW-Solar übte Kritik an den angekündigten Plänen der Regierung und weist darauf hin, dass Einschnitte dieses Umfangs insbesondere bei mittelgroßen und großen PV-Anlagen, die zusammengenommen rund 80 % des deutschen Marktes ausmachen, gravierende Auswirkungen haben dürften.
Die Koordinierungsstelle hat ein Hintergrundpapier zu den vorgeschlagenen Veränderungen verfasst.