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Start der neuen PV-Sonderausschreibung in Höhe von 4 GWp

Die Bundesregierung hat Ende 2018 mit dem Energiesammelgesetz zusätzliche PV-Ausschreibungen in Höhe von 4 GW für die nächsten drei Jahre beschlossen. Parallel zur ersten regulären Solarausschreibung (im Umfang von 175 MW), die am 1. Februar endete, wurde die erste Runde der PV-Sonderausschreibung mit einem Gesamtvolumen von 500 MW eröffnet (Bekanntmachung durch die Bundesnetzagentur). Die erste Runde endet am 1. März 2019 und fokussiert sich auf Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kWp. Der maximal zulässige anzulegende Wert beträgt 8,91 ct/kWh.

Wie im Rahmen der regulären Ausschreibungen besteht die Möglichkeit für Bieter, Projekte auf Acker- und Grünlandfläche in benachteiligten Gebieten zu entwickeln. Bis dato haben dies fünf Bundesländer eingeführt: Baden-Württemberg (100 MW jährlich), Bayern und Hessen (30 Projekte respektive 35 MW pro Jahr, Projekte in NATURA 2000 Zonen und in gesetzlich geschützten Biotopen sind ausgeschlossen), Rheinland-Pfalz (50 MW pro Jahr) und das Saarland (100 MW jährlich).

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