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Rücknahme der Steuervergünstigungen für private PV-Anlagen

Der am 25. September im Ministerrat diskutierte Entwurf (auf Französisch) des französischen Haushaltsplans 2014 sieht die Aussetzung der Steuervergünstigung (Crédit d’Impôt Développement Durable, CIDD) für den Bau privater Photovoltaik-Kleinanlagen vor (S. 166). Diese Vergünstigung von 11 % wurde Solarprojekten von Privatpersonen zugesprochen und konnte zusätzlich zur Einspeisevergütung beantragt werden. Der CIDD soll nun auf zwei Bereiche begrenzt werden: auf die Gebäude-Wärmeisolierung und auf Stromproduktionsanlagen, die eine erneuerbare Energiequelle nutzen, die „auf keine anderen öffentlichen Fördermechanismen Anspruch hat“. Dieser Plan wird von den Akteuren der Branche kritisiert. Sie weisen auf die aktuellen Zahlen hin, wonach im ersten Halbjahr 2013 78 % weniger Anlagen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2012 ans Netz angeschlossen wurden. Die Steuervergünstigung würde jedoch weiterhin für Solar-Warmwasserboiler und -Heizungen bestehen bleiben.

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