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Realisierungsrate von knapp 90 % in 2. PV-Ausschreibungsrunde

Die Frist für die Antragsstellung auf Förderberechtigung im Rahmen der zweiten Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächen ist am 1. August 2017 abgelaufen. Insgesamt wurden aus der zweiten Ausschreibungsrunde 33 Förderberechtigungen ausgestellt. Eine solche Berechtigung setzt die Inbetriebnahme der Anlage durch den Bieter voraus. Es wurde eine Realisierungsrate von 90 % erreicht, die jedoch im Vergleich zur ersten Ausschreibungsrunde, mit einer Realisierungsrate von 96 %, leicht gesunken ist.

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) sind solche hohen Realisierungsraten ein Beweis für das erfolgreiche Funktionieren der Photovoltaik-Ausschreibungen in Deutschland. Das hohe Wettbewerbsniveau in den bisherigen Photovoltaik-Ausschreibungsrunden führt zu stetig sinkenden Zuschlagspreisen, von 9,17 ct/kWh in der ersten Runde bis zu aktuell 5,66 ct/kWh in der Runde zum Gebotstermin 1. Juni 2017. 37 % aller bezuschlagten Projekte haben laut der BNetzA die Möglichkeit wahrgenommen die Anlagen gegen Abschläge von 0,3 ct/kWh auf anderen Flächen zu realisieren.

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