
Neue PV-Ausschreibungen und Aufwertung des Einspeisetarifs T4
Neben der am 12. Februar in ihrer Rede auf der Tagung des französischen Verbands für erneuerbare Energien (Syndicat des Energies Renouvelables - SER) erfolgten Ankündigung neuer Ausschreibungen für Eigenverbrauchsanlagen auf Büro-, Gewerbe- und Landwirtschaftsflächen hat die Ministerin für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie, Ségolène Royal, diese Gelegenheit auch dazu genutzt, erneut ihre Absicht zu bekräftigen, in Kürze eine neue Ausschreibung für Photovoltaikanlagen zwischen 100 und 250 kWp zu starten und den Einspeisetarif T4, der bei PV-Anlagen in vereinfachter Gebäudeintegration zur Anwendung kommt, nach oben zu korrigieren. Entsprechend eines am 27. Januar von der französischen Regulierungsbehörde für Energie (Commission de régulation de l‘énergie - CRE) veröffentlichten Beschlusses wurden die Einspeisevergütungen für Solarstrom im ersten Quartal 2015 für gebäudeintegrierte Anlagen um 1,5 % auf 26,57 ct/kWh und für Anlagen in vereinfachter Gebäudeintegration um 2 % auf 13,46 ct/kWh bzw. 12,79 ct/kWh (0-36 kWp bzw. 36-100 kWp) abgesenkt. Alle anderen PV-Anlagentypen bis zu 12 MWp können nun eine Einspeisevergütung von 6,62 ct/kWh in Anspruch nehmen. Diese Einspeisevergütungen finden vorbehaltlich einer Bestätigung durch einen durch die zuständigen Minister für Wirtschaft und Energie zu verabschiedenden Genehmigungserlass Anwendung.