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Leichte Absenkung der Einspeisevergütungssätze für kleine PV-Anlagen

Der Tariferlass vom 9. Mai 2017 für PV-Anlagen bis 100 kWp verpflichtet die französische Regulierungsbehörde für Energie (Commission de régulation de l’énergie, CRE) zur quartalsmäßigen Aktualisierung der Einspeisevergütungen auf Basis der Netzanschlussanträge aus den vorherigen Quartalen. Im zweiten Quartal 2019 wurden Anträge in Höhe von 22,2 MW (vs. 18 MW im letzten Quartal) für Projekte mit einer Leistung bis 9 kWp und 86,7 MW (vs. 94 MW im letzten Quartal) für Anlagen zwischen 9 und 100 kWp eingereicht. Die Vergütungssätze werden für das 3. Quartal 2019 entsprechend leicht abgesenkt. Laut einem Beschluss (auf Französisch) der CRE gelten folgende Fördersätze mit voller Einspeisung bzw. Eigenverbrauch und zusätzlicher Einspeisung bis zum 30. September 2019:

Tabelle: Fördersätze für integrierte Anlagen sowie Aufdachanlagen im 3. Quartal 2019.

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