fullscreen
X

 

Mitgliederbereich

> > > > Kabinett beschließt Solarpaket I

Kabinett beschließt Solarpaket I

Am 16. August verabschiedete das Kabinett auf Grundlage der Photovoltaikstrategie den Gesetzentwurf zum Solarpaket I, das ermöglichen soll, den jährlichen Zubau von PV in Deutschland zu verdreifachen. Dieser Zubau soll sich jeweils zur Hälfte auf Aufdach- und auf Freiflächenanlagen verteilen. Die Schwerpunkte liegen auf dem Bürokratieabbau für Dach- und Balkonanlagen und der Doppelnutzung von Freiflächen in Form von Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV. Die Direktvermarktung von Solarstrom vom Dach soll flexibler gestaltet, der Grenzwert für das Anlagenzertifikat angehoben und die Zusammenfassung von Anlagen auf den Netzanschluss begrenzt werden. Für Freiflächen wird ein neues Ausschreibungssegment für die effiziente Doppelnutzung eingeführt, das schrittweise den Solarausbau in der Fläche vorantreiben und gleichzeitig auch den Schutz der Biodiversität gewährleisten soll. Ab September wird der Bundestag über den Gesetzentwurf beraten.

Darüber hinaus wurde am 19. Juli der Rechtsrahmen zur Förderung von Transformationstechnologien durch die Europäische Kommission beihilferechtlich genehmigt und am 20. Juli in deutsches Recht umgesetzt. Neben Solarpaneelen umfasst die Förderung des Temporary Crisis and Transition Frameworks (TCTF) auch die Herstellung von Batteriezellen, Windturbinen und Wärmepumpen (siehe DFBEW-Newsletter von Juli 2023).

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN