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Fortschreitender Aufschwung der Batteriespeicher

Nach dem Inkrafttreten der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) am 1. Juli 2017 fallen alle Speicheranlagen, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien einspeisen, unter die Meldepflicht. Für alle neuen Anlagen hat dies zur Folge, dass sie mindestens einen Monat nach Inbetriebnahme angemeldet werden müssen. Im MaStR werden die Register der Bundesnetzagentur (PV-Meldeportal und Anlagenregister) zusammengefasst und bei Inbetriebnahme des Webportals endgültig abgelöst. Dies soll zu weniger Bürokratisierung sowie einer Verbesserung des Datenmanagements und der Transparenz beitragen. Die internationale Agentur für erneuerbare Energien (International Renewable Energy Agency, IRENA) hat vor kurzem zum Thema Batteriespeicher eine Studie (auf Englisch) zur weiteren Entwicklung stationärer Speicher veröffentlicht.
In der Studie kamen die Autoren zu dem Schluss, dass die Kosten für solche Technologien bis 2030 um bis zu zwei Drittel fallen könnten. Diese Kostenreduzierung könnte dementsprechend zu einer Multiplikation von 17 der installierten Speicherleistung führen. Insgesamt könnte es weltweit zu einem Anstieg der Speichergesamtleistung von 2 GW in 2017 bis zu 175 GW in 2030 kommen.

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