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Erste Runde der Photovoltaik-Pilotausschreibung: 25 Gewinner bekanntgegeben

Am 29. April 2015, genau zwei Wochen nach Ende des ersten Gebotszeitraums für die Pilotausschreibung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Leistung von 100 kWp bis 10 MWp, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Gewinner auf ihrer Internetseite bekanntgegeben. 25 von 170 abgegebenen Geboten erhielten den Zuschlag, wobei 37 Gebote aus formalen Gründen ausgeschlossen wurden. Sie umfassen eine Gesamtleistung von 156,97 MWp.

Die erste Ausschreibungsrunde, bei der das sogenannte Pay-as-bid-Verfahren mit einem festgelegten zulässigen Höchstwert von 11,29 ct/kWh bei der Einspeisevergütung zur Anwendung kam, war damit vierfach überzeichnet. Laut der BNetzA betrug die Durchschnittsgröße der bezuschlagten Projekte 6,3 MWp bei einem Durchschnittswert für die veranschlagte Einspeisevergütung von 9,17 ct/kWh, die damit über der derzeitigen Vergütung nach dem im EEG verankerten Marktprämienmodell lag. Diese betrug im April nur 9,02 ct/kWh und würde in zwei Jahren, wenn die ausgewählten Projekte realisiert sein müssen, nach aktuell vorgesehener Degression ungefähr 8,5 ct/kWh erreichen.

Zunächst müssen die Gewinner spätestens zehn Tage nach ihrer Bekanntgabe eine Zweitsicherheit abgeben. Andernfalls wird ihnen der Zuschlag nachträglich aberkannt. Falls dadurch mehr als 30 MWp frei werden sollten, wird die BNetzA im Mai ein Nachrückverfahren durchführen. Obwohl die BnetzA nur die Namen der Gewinner und Standorte der Projekte veröffentlicht hat, teilte sie ergänzend mit, dass unter anderem ein Unternehmen 40 % des Zuschlagsvolumens erhalten hat und sieben natürliche Personen Gebote abgegeben hatten, die jedoch aufgrund zu hoher Preise nicht ausgewählt wurden. Im Allgemeinen hätten an dieser ersten Runde zahlreiche kleine Projektentwickler teilgenommen, teilte die BNetzA weiter mit. Im Großen und Ganzen bewertet der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW-Solar) die Ergebnisse dieser ersten Pilotphase verhalten positiv, da die zahlreichen Gebote eine hohe Investitionsbereitschaft gezeigt haben. Er verweist nichtsdestotrotz auch darauf, dass hinsichtlich der Akteursvielfalt und Optimierung des Verfahrens noch Fragen offen bleiben. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat vor allem den funktionierenden Wettbewerb gelobt, dessen Fortbestehen sich jedoch in den nächsten Runden unter Beweis stellen müsste.

Für die folgenden beiden Ausschreibungsrunden in diesem Jahr wird die BnetzA das sogenannte Uniform-Pricing-Verfahren (Einheitspreisverfahren) anwenden. Das Datum für die Eröffnung der nächsten Gebotsrunde, die am 1. August 2015 enden wird, ist noch nicht bekannt.

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