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Einspeisevergütungssätze für kleine PV-Anlagen bleiben im 2. Quartal 2019 stabil

Der Tariferlass vom 9. Mai 2017 für PV-Anlagen bis 100 kWp verpflichtet die französische Energieregulierungsbehörde (Commission de régulation de l’énergie, CRE) zur quartalsmäßigen Aktualisierung der Einspeisevergütungen auf Basis der Netzanschlussanträge aus den vorherigen Quartalen. Im ersten Quartal 2019 wurden Anträge in Höhe von 18 MW für Projekte mit einer Leistung bis 9 kWp und 94 MW für Anlagen zwischen 9 und 100 kWp eingereicht. Die Vergütungssätze bleiben entsprechend für das 2. Quartal 2019 weitgehend stabil. Eine Anlage bis zu 3 kWp wird somit eine Vergütung von 18,73 cts/kWh in der Volleinspeisung erhalten. Die gleiche Anlage im Eigenverbrauch erhält einen Investitionszuschuss in Höhe von 0,4 € pro installierten Wp und für den Zusatzstrom eine Vergütung von 10 cts/kWh. Die vollen Vergütungssätze sind im Beschluss der CRE vom 25. April 2019 (auf Französisch) dargestellt.

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