
Einigung bei der 50,2-Hertz-Problematik
Vor dem Hintergrund einer neuen EEG-Novelle wurde am 23. Februar ein von der Solarbranche und den Netzbetreibern ausgehandelter Kompromiss über die Aufteilung der für die Nachrüstung von PV-Anlagen mit einer Leistung von über 10 kWp anfallenden Kosten mit Blick auf die Frequenzhaltung im Niederspannungsnetz vorgestellt. Dahinter steckt die so genannte 50,2-Hertz-Problematik im Zusammenhang mit einer hohen PV-Einspeisung, bei der die Systemsicherheit im Netz durch die automatische Abschaltung von Photovoltaik-Anlagen bei einer Frequenz von 50,2 Hertz gefährdet wird. Die Kosten für die Nachrüstung der rund 300.000 PV-Anlagen ab einer Leistung von 10 kWp sollen jeweils zur Hälfte auf die EEG-Umlage und die Netznutzungsentgelte umgelegt werden. Anlagenbetreiber sollen keine Kosten tragen müssen. Gesetzlich verpflichtet und somit verantwortlich für den Prozess der Nachrüstung werden die Netzbetreiber. Anlagenbetreiber erhalten eine Mitwirkungspflicht. Wenn sie diese verletzen, verlieren sie den EEG-Vergütungsanspruch für die entsprechende Anlage.
Im September 2011 wurde die „Auswirkungen eines hohen Anteils dezentraler Erzeugungsanlagen auf die System-/Netzstabilität bei Überfrequenz und Entwicklung von Lösungsvorschlägen zu deren Überwindung“ von Ecofys zur 50,2-Hertz-Problematik vorgestellt. Mitglieder der Koordinierungsstelle können die französische Übersetzung dieser Studie hier herunterladen.