
Eckpunktepapier zum neuen Ausschreibungsverfahren für PV-Anlagen
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat ein Eckpunktepapier zur Regelung der Pilotausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht, die das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz vorsieht. Das Papier war bis zum 22. August zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Diese Eckpunkte bilden die Grundlage für die Ausarbeitung einer noch für dieses Jahr geplanten Verordnung der Bundesregierung und basieren auf einem wissenschaftlichen Bericht eines Forschungskonsortiums rund um das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW). Die ersten Ausschreibungsrunden sollen im Verlauf des Jahres 2015 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführt werden. Insgesamt sollen in mehreren Schritten jährlich Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 600 MW ausgeschrieben werden. Die maximale Größe je Anlage soll bei 25 MW liegen. Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen gesammelt werden, um dieses Fördermodell ab 2017 flächendeckend für alle erneuerbaren Energien einzuführen.