fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Diskussionen über die Begrenzung von PV-Projekten in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten in Bayern

Diskussionen über die Begrenzung von PV-Projekten in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten in Bayern

Bei Photovoltaik-Ausschreibungen für Freifläche-Anlagen zwischen 750 kWp und 10 MWp sind Projekte auf landwirtschaftlichen Flächen oder Naturgebieten grundsätzlich ausgeschlossen, aber so genannte „benachteiligte“ Naturräume nach einer Nomenklatur der Europäischen Union können Gegenstand einer Ausnahme sein. Es liegt an den Ländern, die Entwicklung solcher Projekte zuzulassen und eine jährliche Obergrenze für genehmigte Projekte festzulegen. Diese Grenze wird derzeit auf insgesamt 30 Projekte pro Jahr in Bayern festgelegt. Laut der Online-Zeitung PV Magazine wird die Anhebung dieser Obergrenze derzeit im Land auf Antrag der Fraktion Die Grünen diskutiert. Tatsächlich ist die Obergrenze für die 30 Projekte für 2019 bereits ausgeschöpft, auch wenn bis Ende des Jahres noch ein erhebliches Volumen zu vergeben ist: 750 MW in zwei Perioden für PV und 250 MW durch gemeinsame Ausschreibungen für PV und Windkraft (siehe weitere Informationen auf der Website der BNetzA). Es werden Gespräche zwischen lokalen Mandatsträgern, Landwirten und Umweltverbänden geführt.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN