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Die CRE äußert sich zur Ausschreibung für innovative PV-Projekte

Am 4. April 2017 hat die französische Regulierungsbehörde für Energie (Commission de régulation de l’énergie, CRE) ihren Beschluss (auf Französisch) über das Lastenheft der Ausschreibung zur Verwirklichung und Bewirtschaftung von innovativen PV-Anlagen veröffentlicht. Die ersten Fristen für, die in mehreren Innovationskategorien segmentierte Ausschreibung, wurden bereits progressiv vom 1. September 2017 bis zum 30. August 2019 festgelegt. In ihrem Beschluss spricht sich die CRE  gegen die Verwendung von Ausschreibungen für die Entwicklung von innovativen PV-Projekten aus. Für die CRE sollten die Ausschreibungen nur für standardisierte und ausgereifte industrielle Projekte verwendet werden. Im Gegensatz dazu sind, laut der CRE, „Interessenbekundung“ relevanter für innovative Projekte, da sie eine von Fall zu Fall durchgeführte Analyse der Projekte und ihres Entwicklungspotenzials erlauben. Außerdem sei die Organisation des Projektes in drei Phasen ohne einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch sowie ohne die im Lastenheft vorgeschlagene einheitliche Basisleistung für die innovativen Projekte nur suboptimal. Deswegen empfiehlt die Regulierungsbehörde die folgenden Änderungen:

  • Die Umsetzung einer einzelnen Bewerbungsphase mit einer gesamten Projektleistung von 70 MW;
  • Keine Segmentierung der Projekte nach Innovationskategorien zugunsten einer Segmentierung nach Anlageleistungen;
  • Die Preisobergrenze sollte 150 €/MWh betragen;
  • Im Lastenheft sollte ein Bewertungsraster der Innovationspotenziale der Projekte direkt von der Französischer Agentur für Umwelt und Energiemanagement (ADEME) hinzugefügt werden;
  • Das Auswahlkriterium der mit landwirtschaftlicher Nutzung kombinierten PV-Anlagen sollte genauer erklärt werden und die Erarbeitung eines Geschäftsmodelles sollte zu den erforderlichen Unterlagen gehören.

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