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Bundesnetzagentur startet nächste Runde der PV-Ausschreibungen

Am 6. April 2017 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die zweite Ausschreibung für Solaranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) eröffnet. Für diesen Gebotstermin beträgt der maximal zulässige anzulegende Wert 8,91 Cent/kWh und die ausgeschriebene Leistung 200 MW. Für die Ausschreibung gilt das Gebotspreisverfahren sodass die niedrigsten Gebote den angebotenen Zuschlagswert erhalten. Die Abgabefrist für die Bieter wurde für den 1. Juni 2017 festgelegt. Wie bereits in unserem letzten Newsletter berichtet, wurde den Bundesländern durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) die Möglichkeit gegeben, die Teilnahmebedingungen an Photovoltaik-Ausschreibungen auf Ackerland und Grünland in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, selbst zu definieren. Laut zwei Kabinettsverordnungen Bayerns und Baden-Württembergs sind jeweils maximal 30 Projekte für eine maximale Anlagengröße von 10 MW in Bayern und einer gesamten Leistung von 100 MW in Baden-Württemberg für die besagte Ausschreibung zugelassen worden.

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