
Bekanntgabe der Ergebnisse der zweiten Runde der Photovoltaik-Pilotausschreibung
Am 13. August 2015, weniger als zwei Wochen nach dem Ende des zweiten Gebotszeitraums für die Pilotausschreibung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Leistung von 100 kWp bis 10 MWp, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Namen der Gewinner und die Standorte ihrer Projekte auf ihrer Internetseite bekanntgegeben. Wie in der zugehörigen Pressemitteilung angegeben, erhielten 33 Gebote mit einer Gesamtleistung von 159,735 MWp den Zuschlag.
Sie wurden aus 136 Projekten mit einem Gesamtvolumen von 558 MWp ausgewählt. Die Gesamtleistung der eingereichten Gebote entsprach einer 3,5-fachen Überzeichnung des zur Ausschreibung stehenden Volumens. Insbesondere Kandidaten, die mehrere Projekte eingereicht hatten, sind aus dieser Ausschreibung als Gewinner hervorgegangen. 15 Gebote wurden aus formalen Gründen ausgeschlossen. Am 2. September teilte die BNetzA dann mit, dass es kein Nachrückverfahren geben werde. Nachdem die BNetzA in der ersten Runde das Pay-as-bid-Verfahren für die Bezuschlagung getestet hatte, wendet sie nun bei der zweiten und bei der letzten Runde des Jahres 2015 das Uniform-Pricing-Verfahren (Einheitspreisverfahren) an.
Dieses Mal lag der im Voraus festgelegte zulässige Höchstwert für die Vergütung bei 11,18 ct/kWh, wobei sich der Referenzwert, der aus dem Gebotsverfahren hervorgegangen ist und allen bezuschlagten Projekten zugewiesen wird, auf 8,49 ct/kWh beläuft. Dieser Wert entspricht dem Höchstgebot unter allen bezuschlagten Projekten. Während die BNetzA die große Beteiligung lobte, die von einem funktionierenden Wettbewerb zeuge, erkennt die hotovoltaikbranche diese positive Dynamik zwar an, bemängelte allerdings zugleich die zu geringe ausgeschriebene Leistung, die ihrer Auffassung nach nicht genügt, um das von der Bundesregierung angestrebte jährliche Photovoltaik-Ausbauziel von 2.500 MWp zu erreichen. So fordern der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) eine signifikante Erhöhung des Volumens. Laut BEE sollte das Ausschreibungsdesign außerdem dahingehend angepasst werden, dass eine größere Akteursvielfalt und stabile Preise gewährleistet werden.
Die Eröffnung des letzten Gebotszeitraumes dieser Pilotausschreibung, der am 1. Dezember 2015 enden wird, ist derzeit noch nicht bekannt.