
Auf dem Weg zu Ausschreibungsmodellen: PV-Freiflächenausschreibung in Vorbereitung
Im Nachgang zu dem im EEG 2014 angelegten Übergang zu Ausschreibungsmodellen zur Förderung der erneuerbaren Energien hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Mitte Juli ein Eckpunktepapier zur Regelung der Ausschreibungsverfahren für größere Photovoltaikanlagen vorgelegt und auf dieser Grundlage ein Konsultationsverfahren zur Ausgestaltung der Ausschreibung für die ersten PV-Freiflächenpilotausschreibungen im kommenden Jahr eingeleitet. Interessierte Akteure hatten bis zum 22. August die Möglichkeit, sich zu den Eckpunkten und dem wissenschaftlichen Gutachten, auf dessen Grundlage die Ausgestaltung des Verfahrens erarbeitet wurde, zu äußern und Vorschläge einzubringen (eine weitere Untersuchung zu dem Thema der Ausschreibungen hat auch die Stiftung Umweltenergierecht vorgelegt). Geplant ist die Ausschreibung eines jährlichen Volumens von 600 MW in zwei bis drei Schritten nach dem „Pay as Bid“-Verfahren. Die Anlagengröße soll auf 25 MW begrenzt werden und zudem soll es einen festgelegten Höchstpreis geben. Geplant ist, dass die Anlagen lediglich entlang von Autobahnen und auf Industrie- oder Gewerbeflächen gebaut werden dürfen und Strafzahlungen für den Fall verzögerter Umsetzung von Projekten bzw. deren Aufgabe vorzusehen. Die entsprechende Verordnung für das Ausschreibungsverfahren im kommenden Jahr soll dem BMWi zufolge noch im Verlauf des Jahres vorgelegt und verabschiedet werden.