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Anhebung der Einspeisevergütungen für Photovoltaik

Nach den im Rahmen der Vorstellung des Landwirtschaftsförderprogramms der französischen Regierung am 23. Juli 2015 getroffenen Ankündigungen der französischen Ministerin für Umwelt, Nachhaltige Entwicklung und Energie, Ségolène Royal, wurden nun die Tariferlasse, die die Einspeisevergütungen für Strom aus Photovoltaik- und Biogasanlagen anheben, am 1. November veröffentlicht.

Im Bereich der Solarenergie folgt die Einspeisevergütungsanhebung im 3. Quartal 2015, die auf Anlagen in vereinfachter Gebäudeintegration mit einer installierten Leistung bis 100 kWp (Tarif T4) Anwendung findet, auf eine erste Erhöhung im 2. Quartal. Die Einspeisevergütung von Juli bis September 2015 für Photovoltaikanlagen bis zu 36 kWp wurde damit auf 14,70 ct/kWh und für Photovoltaikanlagen bis 100 kWp auf 13,96 ct/kWh festgelegt (auf Französisch). Mit dieser Maßnahme möchte das französische Umwelt-und Energieministerium (MEDDE) neuen Schwung in dieses Marktsegment, das vor allem landwirtschaftliche, industrielle und gewerbliche Anlagen betrifft, bringen.

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