
Anhebung der Einspeisevergütungen für Biogas und Photovoltaik sowie Verdopplung des PV-Ausschreibungsvolumens
Im Rahmen der Vorstellung des Landwirtschaftsförderprogramms der französischen Regierung am 23. Juli 2015 hat die französische Ministerin für Umwelt, Nachhaltige Entwicklung und Energie, Ségolène Royal, eine Änderung der Einspeisevergütungen für Strom aus Photovoltaik- und Biogasanlagen mittels Ministerialerlass angekündigt.
In der entsprechenden Pressemitteilung (auf Französisch) heißt es, dass die Vergütungserhöhung im Bereich der Biogas-KWK-Anlagen für kleine und mittlere Anlagen gelten wird, wobei diese ebenso bereits bestehende als auch neu in Betrieb genommene Anlagen umfassen wird. Sie wird in Abhängigkeit von der Anlagengrößeund der verwendeten Substrate zwischen 10 und 20 % liegen. Darüber hinaus wird die Netzeinspeiseprämie für Biogas auf tierische Exkremente als eingebrachte Substrate ausgeweitet werden.
Im Bereich der Photovoltaik hat die Ministerin eine weitere Anhebung der Einspeisevergütungen für Anlagen auf Gebäuden mit einer Leistung von weniger als 100 kWp angekündigt. Nachdem diese Tarife bereits am 1. Juli 2015 rückwirkend zum 1. April 2015 angepasst worden waren, würden diese nun eine weitere Erhöhung erfahren, sodass die Einspeisevergütungen um insgesamt 10 % hochgesetzt würden. Ségolène Royal hat außerdem vorgesehen, das Volumen der im vergangenen März eingeleiteten Ausschreibung für Photovoltaikanlagen im Leistungssegment 100 bis 250 kWp zu verdoppeln. In jeder Gebotsrunde einschließlich der am 15. September 2015 endenden werden damit anstelle von 40 MWp nun 80 MWp versteigert. Nach Aussage der Ministerin werden die folgenden Runden dieser Ausschreibung zudem spezielle Segmente für Stallungen beinhalten. Eine weitere Maßnahme, die in diesem Zusammenhang bekannt gegeben wurde, ist die Absenkung der Netzanschlusskosten von Photovoltaikanlagen für weit abseits der Stromnetzinfrastruktur gelegene Viehzüchter, die durch eine Kostenaufteilung erzielt werden soll.