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Änderung des Lastenhefts der Photovoltaikausschreibung > 250 kWp

Anfang Januar hat die Generaldirektion für Energie und Klima (DGEC) des französischen Umwelt- und Energieministeriums (MEDDE) eine Änderung am Lastenheft der Ausschreibung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 250 kWp vorgenommen, das ursprünglich am 27. November 2014 veröffentlicht wurde. In der neuen Fassung dieses Lastenhefts vom 6. Januar 2015 (auf Französisch) wurde die Bauschadenversicherungspflicht gestrichen. Das DFBEE hat die Änderung in seine deutsche Übersetzung des Dokuments, die es seinen Mitgliedern kostenlos zur Verfügung stellt, aufgenommen. Anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts zur Weiterentwicklung der Fördermechanismen für erneuerbaren Energien im Strombereich (auf Französisch) am 16. Januar 2015 hat die Umwelt- und Energieministerin Ségolène Royal angekündigt, in den nächsten Wochen eine speziell für die Überseegebiete bestimmte Ausschreibung im Bereich Photovoltaik zu starten.

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