
Absenkung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen im 3. Quartal 2014
In ihrem Beschluss (auf Französisch) vom 16. Juli und auf Basis der von den Netzbetreibern vorgelegten Netzanschlussanträge hat die französische Energieregulierungsbehörde CRE die Berechnungsgrundlagen für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen für den Zeitraum 1. Juli bis 30. September festgelegt. Die Bilanz der Netzanschlussanträge für das 2. Quartal 2014 beläuft sich auf eine kumulierte Leistung von 34 MW für gebäudeintegrierte Anlagen (das sind 40 % weniger als im gleichen Zeitraum 2013) und auf 23,4 MW für Anlagen mit vereinfachter Gebäudeintegration (das sind 83 % weniger als im Vergleichszeitraum im vergangenen Jahr). Demzufolge wird die Vergütung für Anlagen mit vereinfachter Gebäudeintegration um 1,5 % abgesenkt, die Vergütung für gebäudeintegrierte Anlagen um 2 %.
Im zweiten Halbjahr (auf Französisch) belief sich die Einspeisevergütung für gebäudeintegrierte Anlagen auf 27,94 Ct./kWh, für Solaranlagen mit vereinfachter Integration auf 14,16 Ct./kWh im Bereich 0-36 kW und auf 13,45 Ct./kWh für Leistungen zwischen 36 und 100 kW. Die Höhe der Einspeisevergütung für das 3. Quartal wird in einem Erlass verankert, der im französischen Amtsblatt veröffentlicht wird.