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Taxonomie und höhere Ziele für das „Fit für 55“-Paket beschlossen

Am 6. Juli stimmte das Europäische Parlament dem Vorschlag zu, Atomkraft und Gas unter bestimmten Bedingungen auf die Liste der ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zu setzen (Pressemitteilung). Es ist somit möglich, dass entsprechende Aktivitäten in die Liste der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine vorübergehende Aufnahme, da die Kommission Investitionen in diesem Bereich als wichtig für den ökologischen Wandel erachtet. Die Taxonomie-Verordnung ist Teil des Aktionsplans der Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (auf Englisch).

In einer Pressemitteilung vom 27. Juni teilte der Rat der Europäischen Union außerdem mit, dass sich im Rahmen des Fit für 55-Pakets auf höhere Ziele für erneuerbare Energien (EE) und Energieeffizienz geeinigt wurde. Zur Förderung des EE-Ausbaus wurde u.a. festgelegt, dass ihr Anteil am europäischen Energiemix bis 2030 von 32 % auf 40 % ansteigen soll. Bezüglich der Energieeffizienz wurde insbesondere beschlossen, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um 36 % und der Primärenergieverbrauch um 39 % im Vergleich zu 2007 sinken soll.

 

Lesen Sie diesen und weitere Artikel in unserer Newsletter-Ausgabe September 2022.

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