Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und Treffen der Energieminister
Die europäischen Staats- und Regierungschefs tagten am 23. Oktober als Europäischer Rat. Im Anschluss wurden Schlussfolgerungen, unter anderem zur Ukraine und zur europäischen Verteidigung, veröffentlicht. Die Schlussfolgerungen zum wettbewerbsfähigen grünen Wandel umfassen unter anderem die folgenden Themen:
- Klimaziel 2040: Die EU-Kommission hatte Anfang Juli als Klimaziel für 2040 vorgeschlagen, die Emissionen um 90 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren (siehe DFBEW-Artikel von September 2025). Die Umweltminister der Mitgliedsstaaten hatten sich bereits im September dazu beraten (siehe DFBEW-Artikel von Oktober 2025), sich aber nicht auf ein endgültiges Ziel festgelegt. Der Umwelt-Rat tagt erneut am 4. November. Der Europäische Rat fordert nun die Kommission auf, „die notwendigen grundlegenden Voraussetzungen weiterzuentwickeln, um die europäische Industrie und die Bürgerinnen und Bürger bei der Verwirklichung des Zwischenziels für 2040 zu unterstützen“. CO2-Entnahmeprozesse, internationale Gutschriften im Bereich der Emissionsreduktion und die Einführung einer Revisionsklausel sollen in dem Kontext Berücksichtigung finden.
- ETS2: Die Staats- und Regierungschefs sprechen sich für eine Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystem 2 (Emissions Trading System, ETS2) aus, das 2027 in Kraft tritt. Im Rahmen des ETS2 sollen die CO2-Emissionen aus Straßenverkehr, Gebäuden und zusätzlichen Sektoren bepreist werden.
- Automobilbranche: Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für die Überprüfung der Verordnung über CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge vorzulegen. Technologieneutralität und die in Europa hergestellten Anteile sollen dabei berücksichtigt werden. Laut der aktuellen Fassung der genannten Verordnung dürfen in der EU ab 2035 nur noch Neuwagen zugelassen werden, die keine CO2-Emissionen ausstoßen.
Am 20. Oktober hatten bereits die Energieminister der EU getagt (Pressemitteilung). Sie einigten sich auf eine Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas. Die Einstellung soll schrittweise erfolgen und betrifft sowohl Pipeline-Gas als auch Flüssigerdgas (LNG). Einfuhren sollen ab dem 1. Januar 2026 verboten werden, wobei für bereits bestehende Verträge ein Übergangszeitraum gelten soll. Ein vollständiges Verbot würde dann ab dem 1. Januar 2028 bestehen. Mitgliedsstaaten, die noch russisches Gas auf direktem oder indirektem Weg einführen, müssen nationale Diversifizierungspläne für ihre Gasversorgung vorlegen.
