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Methanemissionen: vorläufige Einigung über neue Verordnung

Der Rat und das Europäische Parlament haben am 15. November eine vorläufige Einigung über eine neue Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor erzielt. Diese Einigung muss noch von beiden Institutionen gebilligt und förmlich angenommen werden (Pressemitteilung).

Die Verordnung, die im Rahmen des Pakets Fit for 55 eingeführt wurde, sieht neue Anforderungen an die Fristen und Abstände der Überwachung, Berichterstattung und Untersuchung potenzieller Quellen von Methanemissionen in den Sektoren Öl, Gas und Kohle vor. Außerdem werden Maßnahmen zur Verringerung dieser Emissionen vorgeschlagen, insbesondere im Hinblick auf die Erkennung und Reparatur von Methanlecks. Schließlich sieht die Verordnung die Einführung eines globalen Instruments zur Überwachung von Methanemissionen und eines Schnellreaktionsmechanismus für große Emittenten vor, der in einer zweiten Phase bis 2027, auch für Importe in die EU gelten soll: Exporteure in die EU werden zunächst die Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungsmaßnahmen umsetzen müssen und dann bis 2030 Höchstwerte für die Methanintensität einhalten.

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