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Bundestagswahlen: Koalitionsvertrag verabschiedet

Die Christlich Demokratische Union (CDU), die Christlich-Soziale Union (CSU) sowie die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Am 9. April stellten die Vorsitzenden der drei Parteien diesen Vertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ in Berlin vor. Er folgt auf ein zuvor bereits veröffentlichtes Sondierungspapier (siehe DFBEW-Artikel von April 2025).

Unter anderem möchten die Parteien die Energiekosten dauerhaft niedrig, planbar und international wettbewerbsfähig gestalten. Dazu sollen beispielsweise die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt und Netzentgelte dauerhaft gedeckelt werden. CDU/CSU und SPD wollen die Potenziale aller erneuerbaren Energien nutzen – darunter Sonnen- und Windenergie, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft sowie aus diesen hergestellte Moleküle. Der Plan, bis 2038 aus der Kohleverstromung auszusteigen, wird beibehalten. Eine Wiederinbetriebnahme der 2023 stillgelegten Kernkraftwerke ist nicht vorgesehen, die Fusionsforschung soll aber stärker gefördert werden. Die Stromnetze sollen kosteneffizient ausgebaut und modernisiert werden. Zudem wollen die Koalitionspartner auf Flexibilität, beispielsweise in Form systemdienlicher Speicherkapazitäten, setzen.

Im Vertrag wird auch die Verteilung der Bundesministerien präsentiert. Unter anderem übernimmt die CDU das Ministerium für Wirtschaft und Energie. Ministerin soll Katharina Reiche werden. Diese war von 1998 bis 2015 Mitglied des Bundestages und von 2015 bis 2019 Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Seit 2019 ist sie Vorstandvorsitzende der Westenergie AG, einer Tochtergesellschaft des Energiekonzerns E.ON. Die CDU übernimmt auch das Verkehrsministerium. Das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird von der SPD geführt, ebenso wie das Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Koalitionsvertrag wurde am 10. April vom CSU-Vorstand, am 28. April vom Bundesausschuss der CDU, und zwischen dem 15. und dem 29. April im Rahmen eines Mitgliedervotums von der SPD gebilligt. Am 6. Mai  wählt der Bundestag den neuen Bundeskanzler. Zur Wahl steht Friedrich Merz, Vorsitzender der Unionsfraktion.

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