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Memo zu den energiepolitischen Zielen und Rechtsrahmen für den Neubau in Frankreich

Das Deutsch-französische Büro für die Energiewende (DFBEW) veröffentlicht ein Memo zum Thema:

Energiepolitische Ziele und Rechtsrahmen für den Neubau in Frankreich:
neue Umweltschutzverordnung (RE 2020)

Der Gebäudesektor macht in Frankreich etwa 45 % des Endenergieverbrauchs und 25 % der Treibhausgasemissionen aus. Am 1. Januar 2022 wurde die bis dahin geltende RT 2012 (réglementation thermique 2012) durch die neue Umweltschutzverordnung RE 2020 (réglementation environnementale 2020) ersetzt. Die neue Umweltschutzverordnung verfolgt drei Hauptziele: (1) die Reduzierung des Energieverbrauchs und die Dekarbonisierung der Energie; (2) die Verringerung des CO2-Fußabdrucks; (3) die Sicherstellung von Wohnkomfort bei starker Hitze im Sommer. In dem vorliegenden Memo werden die neuen Anforderungen an Neubauten genauer untersucht.

Dieses Memo gibt einen Überblick über:

  • Entwicklung der Wärmeschutzverordnungen in Frankreich seit 1974
  • Ausarbeitungsprozess und Ziele der RE 2020
  • Vorgaben der RE 2020 zur Energieeffizienz, zur CO2-Bilanz und zum sommerlichen Komfort

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