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Zustimmung der Nationalversammlung zu der Reform der Pauschalbesteuerung der an das Stromnetz angeschlossenen Unternehmen (IFER)

Nachdem der Finanzausschuss bereits am 7. November 2018 dafür gestimmt hat, hat die Nationalversammlung in einer öffentlichen Sitzung einer Änderung des Entwurfs des Finanzgesetzes (auf Französisch) für 2019 über die Pauschalbesteuerung der an das Stromnetz angeschlossenen Unternehmen (Imposition Forfaitaire sur les Entreprises de Réseau, IFER) zugestimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine neue Umverteilung der IFER für Windenergie zwischen den öffentlichen Institutionen interkommunaler Zusammenarbeit (Établissement public de coopération intercommunale, EPCI) und den Gemeinden, in denen sich die Windparks befinden, zu ermöglichen. Der Text muss jedoch noch vom Senat geprüft werden.

Die Pauschalbesteuerung der an das Stromnetz angeschlossenen Unternehmen (IFER) ist in neun Komponenten unterteilt, von denen eine Wind- und Wasserkraftanlagen betrifft. Nach den Schlussfolgerungen der nationalen Windarbeitsgruppe in Frankreich würde sich die IFER für Windenergie im Jahr 2017 auf 7.400€/MW belaufen. Diese Summe wird dann auf „die Departements, die öffentlichen Institutionen interkommunaler Zusammenarbeit (EPCI) und die Gemeinden, in denen sich die Windparks befinden nach dem EPCI-Besteurungsmodellsystems“ aufgeteilt.

In der Erklärung der Arbeitsgruppe „Windenergie“ vom 18. Januar 2018 wurde hervorgehoben, dass die derzeitige Verteilung dieser Steuer es in bestimmten Situationen nicht ermöglicht „die Abgabe eines Anteils der IFER an die Gemeinden, in denen sich die Windenergieanlagen befinden, zu gewährleisten.“

Die beschlossene Maßnahme wird es den Gemeinden, in denen sich Windparks befinden, ermöglichen, 20 % der Einnahmen von IFER zu erhalten. Sie gilt nur für Windparks, die nach dem 1. Januar 2019 gebaut werden.

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