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Verfahren gegen Windenergietariferlass 2014: Conseil d’État weist Anklage zurück

Im Rechtsstreit um den französischen Windenergietariferlass vom 17. Juni 2014 (auf Französisch, deutsche Übersetzung des Erlasses), gegen den die französische Windgegnervereinigung Vent de Colère Einspruch erhoben hatte, hat das Oberste französische Verwaltungsgericht (Conseil d’État) in seinem Urteil vom 9. März 2016 (auf Französisch) die Anklageschrift abgewiesen. Der Tariferlass vom 17. Juni 2014 war verabschiedet worden, nachdem der Tariferlass vom 17. November 2008 vom Conseil d’État am 28. Mai 2014 aufgehoben worden war. Die Antragssteller gaben insbesondere an, dass der Windenergietariferlass von 2014 ein neues Beihilfeverfahren einführen würde, das erneut bei der Europäischen Kommission hätte notifiziert werden müssen.

Der Conseil d’État sprach sich in seiner finalen Entscheidung gegen alle von den Antragsstellern vorgebrachten Argumente aus. Da der Erlass von 2014 im Vergleich zum Erlass von 2008 keine substantielle Änderung erfahren hatte, sei eine erneute Notifizierung nicht notwendig gewesen. Das Verwaltungsgericht hob ebenfalls hervor, dass sich die Europäische Kommission bereits zum Fördersystem durch Einspeisevergütungen geäußert hätte und dieses in ihrer Entscheidung vom 27. März 2014 (auf Französisch) als mit den Regeln des europäischen Binnenmarktes vereinbar erklärt hatte. Die Windenergiegegner hatten unter anderem die Rechtsgültigkeit dieser Entscheidung in Frage gestellt

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