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Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland und Frankreich

Das Deutsch-französische Büro für die Energiewende veröffentlicht ein Hintergrundpapier zum Thema:

Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland und Frankreich:
Netzanschluss, Einspeisevorrang, Einspeisemanagement und Redispatch

Das Hintergrundpapier beleuchtet den Rechtsrahmen des Vorrangs für EE-Strom auf europäischer und nationaler Ebene und analysiert mögliche Auswirkungen für Anlagenbetreiber. Zentrale Ergebnisse umfassen:

  • Sowohl im Unionsrecht als auch im nationalen Recht beschränkt sich der EE-Vorrang nicht nur auf die Phase der Einspeisung
  • Bestandsanlagen sind von den Neuregelungen nicht betroffen
  • Die neue EU-Marktverordnung beschränkt den EE-Vorrang auf Neuanlagen kleiner als 400 kW
  • Ab 1. Oktober 2021 unterliegen EE-Anlagen ab 100 kW in Deutschland einem gemeinsamen Redispatch-Mechanismus mit konventionellen Anlagen
  • Ein gesetzlich formulierter Einspeisevorrang für EE-Anlagen besteht in Frankreich lediglich für die Überseegebiete

 

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