Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland und Frankreich
Das Deutsch-französische Büro für die Energiewende veröffentlicht ein Hintergrundpapier zum Thema:
Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland und Frankreich:
Netzanschluss, Einspeisevorrang, Einspeisemanagement und Redispatch
Das Hintergrundpapier beleuchtet den Rechtsrahmen des Vorrangs für EE-Strom auf europäischer und nationaler Ebene und analysiert mögliche Auswirkungen für Anlagenbetreiber. Zentrale Ergebnisse umfassen:
- Sowohl im Unionsrecht als auch im nationalen Recht beschränkt sich der EE-Vorrang nicht nur auf die Phase der Einspeisung
- Bestandsanlagen sind von den Neuregelungen nicht betroffen
- Die neue EU-Marktverordnung beschränkt den EE-Vorrang auf Neuanlagen kleiner als 400 kW
- Ab 1. Oktober 2021 unterliegen EE-Anlagen ab 100 kW in Deutschland einem gemeinsamen Redispatch-Mechanismus mit konventionellen Anlagen
- Ein gesetzlich formulierter Einspeisevorrang für EE-Anlagen besteht in Frankreich lediglich für die Überseegebiete