fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Verkündung des Energiewendegesetzes

Verkündung des Energiewendegesetzes

Das französische Energiewendegesetz für grünes Wachstum (loi relative à la transition énergétique pour la croissance verte) wurde am 18. August 2015 im französischen Amtsblatt veröffentlicht (auf Französisch) und ist am Folgetag seiner Veröffentlichung offiziell in Kraft getreten.
Fast ein Jahr nachdem die französische Ministerin für Umwelt, Nachhaltige Entwicklung und Energie, Ségolène Royal, am 30. Juli 2014 den Gesetzentwurf im Ministerrat vorgestellt hatte, wurde der Text mit etwa 1.000 Änderungen im Vergleich zum Ursprungstext am 22. Juli 2015 im Plenum der französischen Nationalversammlung in dritter Lesung abschließend verabschiedet.

Nach Anrufung des französischen Verfassungsrates (Conseil constitutionnel) zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Verlaufs der Sitzung des Vermittlungsausschusses (Commission Mixte Paritaire - CMP) im vergangenen März und des Inhalts mehrerer Artikel des Gesetzes durch die Fraktionen der Partei „Die Republikaner“ (Les Républicains - LR) im Senat und in der Nationalversammlung hat dieser am 13. August seine Entscheidung (auf Französisch) veröffentlicht, mit der nahezu alle Bestimmungen dieses Gesetzes für gültig erklärt wurden. Lediglich ein Artikel zur verpflichtenden energetischen Sanierung von privaten Wohngebäuden bei einer Änderung des Eigentums- bzw. Mietverhältnisses (Kauf/Verkauf) ab dem Jahr 2030 und mehrere Bestimmungen zur Senkung der Treibhausgase bei Supermarktketten und zur Lebensmittelverschwendung wurden abgelehnt.

Am 18. August 2015 wurde von Ségolène Royal eine Pressemitteilung (auf Französisch) anlässlich der Verkündung des Gesetzes veröffentlicht, die die wichtigsten Zielvorgaben in allen von diesem Gesetzestext abgedeckten Bereichen zusammenfasst. Die Ministerin unterstrich, dass mehr als 50 Bestimmungen des Gesetzes sofort anwendbar seien und kündigte den Start mehrerer Projektausschreibungen zur Förderung von Positivenergie-Gebieten, -Eigentumswohnungen und -KMU sowie der Entwicklung von Beteiligungsmöglichkeiten bei Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen in unmittelbarer Zukunft an.

Das Energiewendegesetz greift die im ersten Gesetzentwurf festgehaltenen globalen energiepolitischen Ziele wieder auf, die zwischenzeitlich aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden waren: Verringerung des Anteils der Kernenergie am Strommix von heute 75 % auf 50 % bis zum Jahr 2025, die Deckelung der gesamten installierten Kernenergieleistung auf 63,2 GW, die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energien um 30 % bis 2030 gegenüber 2012, die Verringerung des Endenergieverbrauchs um 50 % bis 2050 gegenüber 2012 (mit einem Zwischenziel von 20 % bis 2030), die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2030 gegenüber 1990 sowie die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 32 % am Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 (40 %-Anteil an der Stromerzeugung).

Das Deutsch-französische Büro für erneuerbare Energien (DFBEE) hat in einem Memo auf Deutsch die wichtigsten Eckpunkte des von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetzentwurfs (auf Französisch) zusammengefasst.

In einem Interview mit der französischen Nachrichtenagentur AFP hob Ségolène Royal erneut die Bedeutung dieses Gesetzes für den „energetischen Wandel Frankreichs“ hervor und versprach, dass die Durchführungsverordnungen, die für die Umsetzung etlicher, in diesem Gesetz verankerter Vorgaben unerlässlich sind, bis Ende des Jahres veröffentlicht würden. Mit Blick auf die mehrjährige Programmplanung für den Energiebereich (programmation pluriannuelle de l’énergie - PPE), die zunächst für den Zeitraum 2016 bis 2023 die Ausbauziele für die verschiedenen Energieträger festschreibt und auf die bisherige, bis Ende 2015 geltende mehrjährige Programmplanung für Investitionen (programmation pluriannuelle d'investissement - PPI) folgt, hält das Gesetz fest, dass die „Konsultationen bezüglich der mehrjährigen Programmplanung für den Energiebereich vor dem 31. Dezember 2015 eingeleitet werden“. Diese Änderung ist Ergebnis der zweiten Lesung im Senat. Ursprünglich war eine Verabschiedung der PPE 2016-2023 bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN