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Beschluss der CRE zur Einführung eines speziellen Netzentgeltes für den Eigenverbrauch

Nach einer Konsultation, die im Laufe des zweiten Halbjahrs 2017 durchgeführt wurde, hat die französische Energieregulierungsbehörde (Commission de régulation de l’énergie, CRE) in ihrem am 3. Mai 2018 veröffentlichten Beschluss (auf Französisch) ihrer Entscheidung über die Einführung von speziellen Netzentgelten für den Eigenverbrauch bekannt gegeben. Umgesetzt wird dies durch eine Anpassung der Tarifformel, die für Nutzer des Niederspannungsnetzes gilt, die in einen kollektiven Eigenverbrauch eingebunden sind. Für den individuellen Eigenverbrauch bleiben die Netzentgelte unberührt.

Der einheitliche französische Übertragungsnetzbetreiber RTE ist der Ansicht, dass bis 2035 PV-Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von etwa 10 GW für den Eigenverbrauch von bis zu 3,8 Mio. Haushalten genutzt werden könnten. Der französische Verteilnetzbetreiber Enedis hingegen geht von einer noch deutlich dynamischeren Entwicklung des Eigenverbrauchs aus und schätzt, dass die installierte Leistung für den Niederspannungsbereich bis 2035 zwischen 17,5 GW und 35 GW betragen und zwischen 5,8 und 11,6 Mio. Verbraucher versorgen könnte.

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