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Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat sich im Koalitionsausschuss nicht durchsetzen können

Am 29. März 2017 konnte sich der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Koalitionsausschuss nicht durchsetzen. Die Energieeffizienzvorgaben werden nun erst einmal nicht erhöht. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hatte am 24. Januar den Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Mit diesem Gesetz sollte laut BMUB das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht werden. Ziel des GEGs war die Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) in einem neuen Gesetz. Dieses Gesetzesvorhaben sei laut der deutschen Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks nun gescheitert.

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