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Der Wärmemarkt in Deutschland und Frankreich

Wärme stellt sowohl in Deutschland als auch in Frankreich die vorrangige Nutzung von Energie dar. Der Wärmeverbrauch liegt in Frankreich bei 741 TWh und in Deutschland bei 1.370 TWh. Das entspricht jeweils 53 % bzw. 42 % des Endenergieverbrauchs. Wärme wird zum Heizen genutzt, zur Warmwasserbereitung, zum Kochen oder für Industrieprozesse. Wohn– und Dienstleistungsgebäude mit über 60 %, gefolgt von Industriegebäuden, stehen sowohl als Verbraucher als auch Erzeuger von Wärme an erster Stelle und spiegeln deren dezentrale Struktur wider. Wärme wird nach wie vor größtenteils aus kohlenstoffhaltigen Energien (Gas und Heizöl) gewonnen und hauptsächlich importiert. In der Reduzierung und Dekarbonisierung des Verbrauchs von Privathaushalten, dem GHD-Sektor und der Industrie liegt daher eine große Chance für den Klimaschutz.

Dieses Hintergrundpapier stellt folgende Aspekte vor:

  • Der Wärmeverbrauch in beiden Ländern
  • Der Ausbau erneuerbarer Wärme und ihre Rahmenbedingungen
  • Fernwärme und Förderprogramme für den Ausbau von Wärmenetzen
  • Heizkosten für den Wohnungssektor

 

Auf Grundlage der entsprechenden europäischen Bestimmungen haben sich beide Länder Ziele sowohl zur Reduzierung des Energieverbrauchs als auch für den Ausbau der erneuerbarer Wärme gesetzt.

So plant Deutschland, seinen Primärenergieverbrauch bis 2050 im Vergleich zu 2008 um 50 % zu senken und Frankreich hat sich vorgenommen, seinen Endenergieverbrauch bis 2050 um 50 % gegenüber 2012 zu reduzieren. 2017 entfielen in Deutschland 13,4 % des Endwärmeverbrauchs auf erneuerbare Wärme. Ziel ist es, diesen prozentualen Anteil bis 2020 auf 14 % und bis 2030 als Zwischenschritt auf 27 % zu erhöhen. Im Jahr 2016 fielen in Frankreich 21 % des Endwärmeverbrauchs auf erneuerbare Wärme. Bis 2030 soll dieser Anteil auf 38 % angehoben werden.

Die staatlichen Maßnahmen beider Länder beruhen auf verschiedenen Instrumenten, um auf die große Akteursvielfalt einzugehen. Diese beruht vorwiegend auf der großen Bandbreite der Erzeugungsanlagen und ihrer dezentralen Struktur. Als Beispiele für diese Instrumente können Wärmeschutzverordnungen für Neubauten, Investitionsbeihilfen für erneuerbare Wärme oder Wärmenetze, Programme zur energetischen Gebäudesanierung oder steuerpolitische Maßnahmen genannt werden.

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