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CO2-Bepreisung in Deutschland – Einführung eines Brennstoffemissionshandels

Im September 2019 kündigte die Bundesregierung mit dem Klimakabinett die Einführung einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe (Heizöl, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel) in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Industrie an, die nicht vom dem EU-ETS betroffen sind. Diese Bepreisung wird durch einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen erfolgen. Am 22. Oktober veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Gesetzentwurf über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen, kurz Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Der Entwurf sieht vor, dass die Marktteilnehmer des Zertifikatehandels die Lieferanten oder Vertreiber der Brenn- und Kraftstoffe sein werden. Sie werden durch Versteigerung eine Anzahl von Zertifikaten erwerben müssen, die der innerhalb eines Jahres produzierten Brennstoffemissionen entspricht. 

Von 2021 bis 2025 wird der Preis des Zertifikats von der Regierung festgelegt. Er wird 2021 bei 10 €/tCO2 beginnen und bis 2025 schrittweise auf 35 €/tCO2 angehoben. Ab 2026 werden die Preise durch Auktionen festgelegt. Es wird eine Emissionsobergrenze sowie ein Preiskorridor zwischen 35 und 60 €/tCO2 für das Jahr 2026 festgelegt. Gleichzeitig kündigte die Regierung eine Senkung der EEG-Umlage auf Strom an, die durch die Markterlöse aus diesem nationalen Zertifikatehandel finanziert wird.

Im Rahmen des Klimakabinetts hat zudem die Bundesregierung ankündigt, dass sie sich in enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission dafür einsetzen werde, einen moderaten europäischen Mindestpreis auf dem EU-ETS in den Bereichen Energie und Industrie einzuführen (Link zum Klimaschutzprogramm 2030).

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